Kursmanipulation

Kursmanipulation
Kursmanipulation,
 
schweizerisches Strafrecht: die erhebliche Beeinflussung von Börsenkursen durch Verbreitung von Falschangaben oder durch Scheingeschäfte, um dadurch für sich oder für Dritte einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu erzielen; strafbar nach Art. 161bis StGB. - Das deutsche Börsengesetz in der Fassung vom 17. 7. 1996 (§ 88) regelt entsprechende Strafbestimmungen.

Universal-Lexikon. 2012.

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